{"id":211,"date":"2002-03-04T14:21:14","date_gmt":"2002-03-04T12:21:14","guid":{"rendered":"http:\/\/augeweb.de\/v2\/?p=211"},"modified":"2009-10-04T14:21:49","modified_gmt":"2009-10-04T12:21:49","slug":"sozialethisch-desorientierend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/augeweb.de\/?p=211","title":{"rendered":"Sozialethisch desorientierend"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u201eDer revolution\u00e4re Charakter des Nationalsozialismus\u201c, \u201eSpritz ab \u2013 Sklavensau\u201c, \u201eJosefine Mutzenbacher\u201c, \u201eSailor Moon\u201c \u2013 vor der Bundespr\u00fcfstelle sind alle gleich<\/strong> <\/p>\n<p><em>Erschienen in <a href=\"http:\/\/www.kreuzer-leipzig.de\" Target=\"_blank\">Kreuzer<\/a> Buchmesse-Beilage 03\/2002<\/em><\/p>\n<p>Ein Dutzend Leute sitzen um ein paar zusammengestellte B\u00fcrom\u00f6bel, die so etwas wie einen Konferenztisch simulieren. Es ist schon sp\u00e4t geworden, ein bisschen Ungeduld macht sich breit, w\u00e4hrend der Verlagsanwalt darlegt, warum die Ver\u00f6ffentlichungen seines Klienten keinesfalls auf den \u201eIndex\u201c geh\u00f6ren \u2013 die genauso legend\u00e4re wie verhasste Auflistung all dessen, was junge Menschen in diesem Land unter keinen Umst\u00e4nden in die Finger bekommen sollen. Willkommen bei der BPjS \u2013 der \u201eBundespr\u00fcfstelle f\u00fcr jugendgef\u00e4hrdende Schriften\u201c.<!--more--><br \/>\nDas \u201e12er-Gremium\u201c tagt, um \u00fcber das Wohl und Wehe eines Comics zu entscheiden. Der kleine Leipziger Verlag EEE, gern mit seinem Sex-und-Gewalt-Image werbend, hat sich auf den Weg nach Bonn gemacht, um sein Verlagsflaggschiff \u201eFaust\u201c \u2013 tats\u00e4chlich harter Tobak und genau deshalb im Programm \u2013 vor einer Indizierung zu bewahren. Die h\u00e4lt das Jugendamt Chemnitz, eine von ungef\u00e4hr 700 Antragsberechtigten, f\u00fcr dringend angezeigt: \u201eDie Darstellung sexueller und Gewalthandlungen zwischen Menschen und Monstern sind pervers und menschenverachtend. Die Bilder sind pornografisch, weil sie vordergr\u00fcndig prim\u00e4re Geschlechtsmerkmale von Personen zeigen. \u2026 Die o. g. Schrift \u2026 ist ein Druckerzeugnis, das geeignet ist, junge Menschen sozialethisch zu desorientieren und eine gesunde Entwicklung negativ zu beeinflussen.\u201c Der Anwalt h\u00e4lt dagegen, erz\u00e4hlt von \u201eNur f\u00fcr Erwachsene\u201c-Kennzeichnungen, von vertrackter Story, vom Faustus-Mythos in der Kunst und reicht Kopien von Bosch-Gem\u00e4lden und Jesus-Darstellungen in die Runde. Dann m\u00fcssen die \u201eVerfahrensbeteiligten\u201c auf dem Flur warten, in dessen Arbeitsamts-Atmosph\u00e4re ausgerechnet ein Tarantino-Filmplakat Freigeist demonstrieren soll. Zehn Minuten sp\u00e4ter sch\u00fcttelt die Vorsitzende dem Verlagschef die Hand und gratuliert: Kunst statt Jugendgef\u00e4hrdung! Nochmal Gl\u00fcck gehabt. (Das Interesse der Oberregierungsr\u00e4tin, sie w\u00fcrde gern die \u00fcbrigen Hefte der Reihe kennenlernen, rein privat nat\u00fcrlich, wird tunlichst ignoriert.)<br \/>\n\u201eEine Zensur findet nicht statt\u201c, steht im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik. Klingt gut. Aber die Tugendw\u00e4chter des Staates haben mit der BPjS, einer hochangesiedelten Bundesbeh\u00f6rde mit gerichts\u00e4hnlicher Arbeitsweise, schon fr\u00fch \u2013 1954 \u2013 einen Dreh gefunden, um ihre Vorstellungen von \u201esittlichem Verhalten nach \u00fcberzeitlichen Normen der Ethik\u201c durchzusetzen. So hei\u00dft es in einem Urteil von 1955, das Pitigrillis Roman \u201eKokain\u201c betraf. Der findet sich inzwischen nicht mehr in der aktuellen Indizierungsliste, die die BPjS viertelj\u00e4hrlich herausgibt. Sie umfasst heute nicht mehr nur Comics und B\u00fccher wie in der Fr\u00fchzeit der Beh\u00f6rde oder Videos wie vor allem in den Achtzigern, sondern auch Computerspiele (eine Tradition der Neunziger) und \u2013 als Referenz an das neue Jahrtausend \u2013 Websites.<br \/>\nEine Indizierung ist kein Verbot im eigentlichen Sinne. Aber ein indiziertes Werk darf Jugendlichen nicht zug\u00e4nglich gemacht werden, was ein komplettes Werbe- und Darstellungsverbot einschlie\u00dft. Der Titel verschwindet quasi vom Markt und kann nur noch auf direkte Nachfrage oder in speziellen Einrichtungen \u2013 etwa einer sogenannten \u201eErwachsenenvideothek\u201c \u2013 gefunden werden.<br \/>\nBuchl\u00e4den kennen keine Schmuddelecken. Gerade bei kleineren Buchverlagen geht eine Indizierung schnell an die Gesch\u00e4ftsgrundlage. Denn der gemeinhin \u00fcbervorsichtige Buchh\u00e4ndler verzichtet oft lieber gleich auf das komplette Verlagsprogramm, wenn auch nur ein Titel auf dem Index erscheint. Kein Wunder angesichts spektakul\u00e4rer Hausdurchsuchungen, die Mitte der Neunziger auf Initiative eines Th\u00fcringer Staatsanwalts in 1.200 Buchhandlungen \u2013 einem Viertel aller L\u00e4den \u00fcberhaupt! \u2013 stattfanden und zum Teil in willk\u00fcrlichen Beschlagnahmungsorgien endeten. Betroffen waren dabei gerade nicht indizierte Titel, was diese dann noch gef\u00e4hrlicher erscheinen lie\u00df.<br \/>\nVorgebliches Ziel der Indizierung ist der Jugendschutz. Aber gerade der erwachsene Konsument darf sich zu Recht bevormundet f\u00fchlen. F\u00fcr ihn wird es fast ebenso unm\u00f6glich wie f\u00fcr seine Kinder, an die \u2013 f\u00fcr ihn offiziell unbedenklichen \u2013 Werke zu gelangen. Das ist praktische Zensur, dazumal die Gutmenschen in der BPjS oft genug sehr eigenwillige Ansichten vertreten, was \u201esozialethisch desorientierend\u201c ausf\u00e4llt \u2013 oder was als Kunst zu betrachten ist.<br \/>\nDenn das Gesetz schlie\u00dft eine Indizierung aus, wenn \u201eeine Schrift \u2026 der Kunst \u2026 dient.\u201c Keine Kunst ist nach Ansicht der Beh\u00f6rde zum Beispiel \u201eMein erstes Shopping Buch\u201c, ein Fall, der letztes Jahr bundesweit durchs Feuilleton rauschte. \u00dcber die ironisch zugespitzte, detaillierte Konsum-Anleitung f\u00fcr Kids mit Kunstanspruch konnte man in der Beh\u00f6rde nicht lachen. Inzwischen wurde es in mehrere Sprachen \u00fcbersetzt und trotz aller Einschr\u00e4nkungen auch hierzulande ein Erfolg. Die zweite Auflage erschien im Januar.<br \/>\nAuch \u00fcber weltber\u00fchmte Literatur ist man in Bonn gelegentlich sehr eigener Meinung. Erst mit einer guten Rechtsabteilung, dem damit verbundenen finanziellen Polster und dem Urteil eines Oberverwaltungsgerichts konnte zum Beipiel Kiepenheuer &#038; Witsch Bret Easton Ellis\u2019 \u201eAmerican Psycho\u201c nach sechs Jahren wieder von der Liste holen. F\u00fcr Kleinverlage ein aussichtsloses Unterfangen. Die stehen dann in der Liste neben Nazipropaganda oder deftigem Schweinskram. Auf dem Index sind alle gleich.<br \/>\n<em>Augsburg<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eDer revolution\u00e4re Charakter des Nationalsozialismus\u201c, \u201eSpritz ab \u2013 Sklavensau\u201c, \u201eJosefine Mutzenbacher\u201c, \u201eSailor Moon\u201c \u2013 vor der Bundespr\u00fcfstelle sind alle gleich Erschienen in Kreuzer Buchmesse-Beilage 03\/2002 Ein Dutzend Leute sitzen um ein paar zusammengestellte B\u00fcrom\u00f6bel, die so etwas wie einen Konferenztisch simulieren. 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